
Zwangsversteigerung: Alles was Sie dazu wissen müssen
„Unser Beratungsangebot für eine optimale Immobilienabwicklung im Falle einer Zwangsversteigerung“
Eine Zwangsversteigerung ist eine besondere Situation und erfordert eine sachliche und fachliche Betrachtung bestehender Möglichkeiten. Wir führen eine individuelle Einschätzung zur Wertermittlung Ihrer Immobilie durch, koordinieren die nächsten Schritte für Sie und finden gemeinsam mit Ihnen einen Lösungsweg für Ihre Situation.
- Beratung zum Erhaltungswert
- Alternative Möglichkeiten
- Vorzeitiger Abverkauf
In vielen Fällen kann es von Vorteil sein, eine Immobilie vorzeitig zu verkaufen, um dann die nächsten Schritte in Ruhe anzugehen. Wir unterstützen Sie bei Ihren individuellen Überlegungen und vermitteln Ihnen bei rechtlichen Fragen auch fachkompetente Hilfe seitens unserer kooperierenden Anwaltskanzlei.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter: Tel. 08062-72581 0.
Was ist eine Zwangsversteigerung?
Warum ist der Preis bei einer Zwangsversteigerung oft so niedrig?
Die richtige Beratung zur Zwangsversteigerung im Landkreis Rosenheim
Vorteile einer Zwangsversteigerung:
- Jeder kann teilnehmen
- günstiger Kaufpreis
- Transparenz in Bezug auf Verbindlichkeiten
Mit der richtigen Beratung kann eine Zwangsversteigerung also durchaus eine lohnende Alternative zu klassischen Wegen sein, wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind.
Wie erfährt man von Zwangsversteigerungen?
Grundsätzlich werden Zwangsversteigerungen vom jeweils zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Von Terminen kann man folgendermaßen erfahren:
- Über die Aushänge am Amtsgericht
- Über den Immobilienteil in Tageszeitungen
- Online (zum Beispiel über www.zvg-portal.de oder die Webseite des Amtsgerichts)
Über das zur Immobilie zugehörige Aktenzeichen kann der zuständige Rechtspfleger ermittelt werden, der Interessenten für eine Zwangsversteigerung den Gläubiger nennt, Einsicht in das Gutachten gewährt oder über einen Einblick in das Grundbuch Informationen zu Grundschulden und Baulasten zulässt. Besichtigungstermine sind offiziell von Seiten des Amtsgerichts nicht möglich, Sie können sich jedoch vor Ort von außen ein Bild machen oder den Mieter freundlich um Zugang bitten.